Samstag, 7. November 2015

Sterbehilfe - Bundesregierung errichtet Schwarzmarkt mit Zyankali

Frankfurt 2013 beschloss die Bundesärztekammer, Ärzten zu verbieten,  Todkranken beim Suizid zu helfen. Während Beihilfe zum Suizid weiterhin straffrei blieb, drohten Ärzten jetzt Sanktionen, wenn sie Menschen mit quälenden todbringenden Erkrankungen, Medikamente verschrieben, die sie von ihren Qualen befreien konnten.

Der Bundestag legt jetzt nach, gestern beschloss er, dass geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen sei. Ärzte, die ihrer Berufsethik nach, Menschen die Qualen des Todeskampfes ersparen wollen, riskieren jetzt nicht nur ihre Zulassung als Arzt zu verlieren, sondern zusätzlich ein Strafverfahren.

Um die Auswirkungen solcher Beschlüsse und Gesetze zu untersuchen, fuhr Gedankenfetzen nach Frankfurt, um sich dort mit ansässigen Drogendealern zu unterhalten. Nachdem Junkies in den 80ern durch tägliche Razzien am Frankfurter Hauptbahnhof vertrieben werden sollten, ganz nach dem Motto, unsere Stadt soll sauber werden oder wenigstens sauber aussehen, trafen wir dennoch auf Johnny F. (Name von der Redaktion geändert), der uns mit den Worten: Haste was, willste was begrüßte.

Zyankali antworteten wir. Johnny F. winkte uns in eine Seitenstraße und zog uns in eine dunkle Ecke.
Johnny F.: Das ist ein heißes Eisen. 
Warum, wollten wir wissen. Er kenne uns nicht und der Handel mit todbringenden Medikamenten sei seit gestern verboten, ihm könnten nun empfindliche Strafen drohen.
Gedankenfetzen wollte wissen, wie das Geschäft laufe, seitdem der Bundesärztetag beschloss, dass Ärzte keine todbringenden Medikamente mehr verschreiben dürften.
Johnny F.: Ich habe Zyankali nicht grundsätzlich im Angebot, sondern habe es bisher nur auf Wunsch besorgt.
Gedankenfetzen: Wieso nehmen Sterbewillige Ihr Angebot nicht häufiger in Anspruch?
Johnny F.: Sterbewillige, die noch reisefähig sind, nehmen lieber den Sterbetourismus in die Schweiz oder in andere Länder in Anspruch, in denen Sterbehilfe erlaubt ist. Außerdem vermute ich, dass einige Ärzte ihre Berufsethik, Qualen zu verhindern, noch Ernst nehmen und trotz des Beschlusses der Bundesärztekammer, weiterhin Medikamente verschreiben.
Gedankenfetzen: Wird sich durch den Beschluss des Bundestages, geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, an Ihrem Geschäft mit Zyankali etwas ändern?
Johnny F.: Ganz sicher, ein Beschluss der Bundesärztekammer ist das eine, eine Strafverfahren etwas anderes.
Gedankenfetzen: Sie denken also, dass Ihr Geschäft mit Zyankali jetzt richtig anlaufen könnte?
Johnny F.: Ganz sicher, nach dem Beschluss des Bundestages, dürfte auch dem gutgläubigsten Patienten klar sein, dass er todbringende Medikamente nicht mehr auf legalem Wege bekommen kann. Die Angst der Bevölkerung vor dem Schwarzmarkt wird also schwinden, da es keine andere Möglichkeit mehr gibt, Sterbenden zu helfen.
Gedankenfetzen: Besteht nicht die Gefahr, dass unbescholtene Bürger, die sich auf den Schwarzmarkt begeben, übers Ohr gehauen werden?
Johnny F.: Die Gefahr besteht immer, ein Junky auf Entzug tut nahezu alles, um an den nächsten Druck zu kommen. Nachdem aber heute fast jeder Junky ins Methadonprogramm aufgenommen werden kann und es in Frankfurt sogar ein Heroinprogramm gibt, in dem Heroin kontrolliert an Süchtige abgegeben wird, ist die Gefahr nicht mehr so groß, wie in den 80ern und 90ern. Aufgrund der drohenden Strafe werden aber die Preise massiv steigen.
Gedankenfetzen: Wie passt der Zyankaliverkauf in Ihre Berufsehre, Drogendealer haben ja in unserer Gesellschaft eher den Ruf des Bösen?
Johnny F.: Gegen eine Aufwertung unseres Berufsstandes hätte ich nichts einzuwenden. Letztendlich helfen wir schon die ganze Zeit, Junkies auf Entzug, auch wenn uns der Staat einen Großteil des Geschäftes abgenommen hat, mit den Methadon- und Heroinprogrammen. Wenn wir jetzt noch Sterbende von ihren Qualen befreien können, umso besser.
Gedankenfetzen: Wir danken für das Gespräch und wünschen gute Geschäfte beim Zyankalihandel. 

Auf eine Nachfrage beim Bundestag, ob er sich darüber im Klaren sei, dass er mit der Verabschiedung des Gesetzes gegen erwerbsmäßige Sterbehilfe, dem Schwarzmarkt mit all seinen Gefahren Vorschub leiste und den Sterbenden sowie ihren Angehörigen zumute, antworteten Vertreter des Bundestages, dass ihnen das selbstverständlich bewusst sei und sie gegen eine Aufwertung der Drogendealer nichts einzuwenden hätten, denn ein Kernthema sei schließlich auch immer wieder die Inklusion benachteiligter Gruppen, schließlich versuche man schon seit Jahren durch das öffentliche Fernsehen auch den Beruf der Prostituierten aufzuwerten, zwar nur mit mäßigem Erfolg, aber nach dem Einführen von Hartz 4 und den Niedriglöhnen mussten doch neue lukrative Einkommensquellen für Niedriglöhner und Arbeitslose geschaffen werden.

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