Sonntag, 27. Juli 2014

Der Gewaltbegriff

Wenn die Philosophie oder Soziologie von Gewalt spricht, meint sie in der Regel physische Gewalt. Leider klammern diese Theorien, den Tatbestand der psychischen Gewalt aus. Aus der Sozialarbeit und psychotherapeutischen Praxis weiß man, dass psychische Gewalt aber dieselben, wenn nicht sogar noch schlimmere Auswirkungen hat und gravierende Spätfolgen hinterlässt, wie körperliche oder sexuelle Gewalt. Das Strafgesetzbuch bietet wenig Handhabe gegen psychische Gewalt. Es gibt den Tatbestand der Bedrohung oder der Verleumdung, ansonsten kaum Möglichkeiten Täter zu bestrafen. Stalking wird inzwischen zwar bestraft, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Opfer nachweist, dass es sein Leben aufgegeben hat (wie Wohnort, Arbeitsplatz) und weiterhin verfolgt wird. Hier geht der Täter- in seiner extremsten (gewalttätigsten) Weise vor den Opferschutz. Für Mobbingopfer gibt es nach wie vor keinen Schutz, von Kindern, die psychischer Gewalt ausgesetzt sind, ganz zu schweigen. Inzwischen gibt es Studien zum Thema, in denen Opfer, die körperliche, sexuelle und psychische Gewalt erlebten, die psychische häufig als die gewalttätigste benannten.

Es ist deswegen dringend erforderlich, den Begriff der Gewalt auch in der Soziologie und Philosophie, um psychische Gewalt zu erweitern und weitere Forschungen und Studien zu betreiben, Grenzen zu definieren; nicht jedes Fehlverhalten führt direkt zu Dauerschäden des Opfers, psychische Gewalt ist in der Regel durch die Dauer des Stresses gekennzeichnet. Ich halte es deswegen für erforderlich, damit psychische Gewalt erkannt werden kann, ihren Opfern Rechnung getragen wird und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitert werden kann.

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